Investors Management GmbH
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Sofortmeldung für Arbeitgeber

Anmeldung neuer Mitarbeiter

Für folgende Branchen ist die Sofortmeldung verbindlich:

 

Betroffen von der Abgabepflicht der Sofortmeldung sind alle Arbeitgeber, die folgenden Wirtschaftsbereichen zuzuordnen sind:

 

- Baugewerbe

- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe

- Personenbeförderungsgewerbe

- Speditions-, Transportunternehmen

- Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe

- Unternehmen der Forstwirtschaft

Gebäudereinigungsgewerbe

- Messebau und Ausstellergewerbe

- Fleischwirtschaft, 

 

Das Mitführen des Sozialversicherungsausweises entfällt und ein Lichtbild ist nicht mehr erforderlich.

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