Sofortmeldung für Arbeitgeber
Anmeldung neuer Mitarbeiter
Für folgende Branchen ist die Sofortmeldung verbindlich:
Betroffen von der Abgabepflicht der Sofortmeldung sind alle Arbeitgeber, die folgenden Wirtschaftsbereichen zuzuordnen sind:
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transportunternehmen
- Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Messebau und Ausstellergewerbe
- Fleischwirtschaft,
Das Mitführen des Sozialversicherungsausweises entfällt und ein Lichtbild ist nicht mehr erforderlich.