Wenn Sie bereits in einer anderen Kasse als Pflichtmitglied oder freiwillig versichert sind, müssen Sie diese Mitgliedschaft zunächst beenden.
Nach 18 Monaten Mitgliedschaft können Sie jederzeit schriftlich zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen.
Beispiel: Sie kündigen bei Ihrer bisherigen Krankenkasse im Januar. Ihre Mitgliedschaft endet dann zum 31. März. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihre Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt, den Zusatzbeitrag erhöht oder eine Prämienzahlung verringert wird oder wegfällt.
Für die Kündigung reicht ein formloser, unterschriebener Brief, in dem Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, um eine Kündigungsbestätigung bitten und auch Rückwerbeversuche ausschließen können. Die Betreffzeile sollte Ihre Krankenversicherungsnummer enthalten.
Hier finden Sie eine Musterkündigung zum Herunterladen:
Sie können den Antrag der jeweiligen GKV herunterladen,
ausdrucken und zu Hause ausfüllen.
Senden Sie uns dann den unterschriebenen Antrag zusammen mit der Abwicklungsvollmacht oder falls Sie selbst gekündigt haben, der Kündigungsbestätigung Ihrer alten Kasse zu.
Mitgliedsbescheinigung vorlegen.
Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns eine Mitgliedsbescheinigung und Ihre neue Versichertenkarte. Die Bescheinigung müssen Sie anschließend nur noch bei Ihrem Arbeitgeber (beziehungsweise Arbeitsamt, Hochschule usw.) vorlegen.
Streng genommen gibt es weiterhin einen allgemeinen Beitragssatz, welcher für alle Kassen einheitlich gilt. Dieser beträgt 14,6% (Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich diesen je zur Hälfte). Jedoch stellt dies nur den einheitlichen Beitragssatz dar.
Jede Krankenkasse hat das Recht einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser wird in Prozent zusätzlich zum Sockelbetrag erhoben und ist nach oben hin offen und muss vom Versicherten alleine getragen werden.
Die meisten Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag in unterschiedlicher Höhe, aktuell liegen die Krankenkassenbeiträge zwischen 0,3 – 1,8 %.
Was Sie persönlich an Krankenkassenbeitrag leisten, hängt von Ihrer Situation ab: Sind Sie familienversichert? Dann zahlen Sie nichts. Studieren Sie? Dann zahlen Sie den Beitrag, der für die Krankenversicherung der Studenten gilt. Als Arbeitnehmer teilen Sie sich den Beitrag mit Ihrem Arbeitgeber - wenn auch nicht ganz zur Hälfte. Und als Selbständiger richtet sich der Beitrag ebenfalls nach Ihrem Einkommen.