Investors Management GmbH
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Willkommen in Ihrem GKV Center

Wechsel der Gesetzlichen Krankenkasse leicht gemacht!

Aktuelle Mitgliedschaft kündigen

 

Wenn Sie bereits in einer anderen Kasse als Pflichtmitglied oder freiwillig versichert sind, müssen Sie diese Mitgliedschaft zunächst beenden. 

 

Nach 18 Monaten Mitgliedschaft können Sie jederzeit schriftlich zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen.

 

Beispiel: Sie kündigen bei Ihrer bisherigen Krankenkasse im Januar. Ihre Mitgliedschaft endet dann zum 31. März. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihre Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt, den Zusatzbeitrag erhöht oder eine Prämienzahlung verringert wird oder wegfällt.

 

Für die Kündigung reicht ein formloser, unterschriebener Brief, in dem Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, um eine Kündigungsbestätigung bitten und auch Rückwerbeversuche ausschließen können. Die Betreffzeile sollte Ihre Krankenversicherungsnummer enthalten.

 

Hier finden Sie eine Musterkündigung zum Herunterladen:

Kündigung
Hiermit können Sie selbst die Kündigung bei Ihrer Krankenkasse vornehmen. Seien sie sich bewusst, das Ihre alte Krankenkasse sehr viel Energie aufbringen wird, um Sie von Ihrem Vorhaben abzubringen. Sie sollten auf jeden Fall einen Beleg des Versands an die Kasse vorhalten, da Kündigungen gerne "verloren" gehen.
Viel Glück ;-)
Kuendigung Vorkasse.pdf
PDF-Dokument [99.0 KB]
Vollmacht zur Abwicklung Krankenkassenweschel
Hier können Sie getrost die Kündigung Ihrer alten Kasse gerne uns überlassen. Dies erspart Ihnen Zeit und Nerven, da die alte Kasse Sie sehr ungerne gehen lässt, und sie mit diversen Rückholversuchen "gefügig" machen möchte. Dies bleibt Ihnen durch unsere Abwicklung erspart.
Wir versenden die Kündigung (juristisch sicher) per DE-Mail oder SIP-Fax.
Vollmacht zur Abwicklung Kassenwechsel.p[...]
PDF-Dokument [174.8 KB]

Wählen Sie Ihre GKV:

Sie können den Antrag der jeweiligen GKV herunterladen,

ausdrucken und zu Hause ausfüllen.

 

Senden Sie uns dann den unterschriebenen Antrag zusammen mit der Abwicklungsvollmacht oder falls Sie selbst gekündigt haben, der Kündigungsbestätigung Ihrer alten Kasse zu.

DAK Gesundheit

Kaufmännische Krankenkasse

Mobil Betriebskrankenkasse

SBK-Siemens Betriebs KK

Die Schwenninger

Techniker Krankenkasse

Barmer

  • Mitgliedsbescheinigung vorlegen.

    Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns eine Mitgliedsbescheinigung und Ihre neue Versichertenkarte. Die Bescheinigung müssen Sie anschließend nur noch bei Ihrem Arbeitgeber (beziehungsweise Arbeitsamt, Hochschule usw.) vorlegen.

Ihre Beiträge

 

So viel kostet Ihre Gesetzliche Krankenversicherung

Streng genommen gibt es weiterhin einen allgemeinen Beitragssatz, welcher für alle Kassen einheitlich gilt. Dieser beträgt 14,6% (Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich diesen je zur Hälfte). Jedoch stellt dies nur den einheitlichen Beitragssatz dar.

 

Jede Krankenkasse hat das Recht einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser wird in Prozent zusätzlich zum Sockelbetrag erhoben und ist nach oben hin offen und muss vom Versicherten alleine getragen werden.

 

Die meisten Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag in unterschiedlicher Höhe, aktuell liegen die Krankenkassenbeiträge zwischen 0,3 – 1,8 %.

 

Beitrag nach Ihrer persönlichen Situation

Was Sie persönlich an Krankenkassenbeitrag leisten, hängt von Ihrer Situation ab: Sind Sie familienversichert? Dann zahlen Sie nichts. Studieren Sie? Dann zahlen Sie den Beitrag, der für die Krankenversicherung der Studenten gilt. Als Arbeitnehmer teilen Sie sich den Beitrag mit Ihrem Arbeitgeber - wenn auch nicht ganz zur Hälfte. Und als Selbständiger richtet sich der Beitrag ebenfalls nach Ihrem Einkommen.

 

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